Der Hessische Landtag hat am 24.03.2020 das Gesetz zur Sicherung der Kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen beschlossen:
Die Bürgermeisterwahl darf nicht vor dem 01. 11. 2020 stattfinden. Den genauen Termin hat jedoch die Gemeindevertretung zu beschließen.