Leserbrief von Andreas Bäcker, erschienen im Hanauer Anzeiger am: Samstag, 19. März 2022
In ihrem Leserbrief drückt Beate Murray aus Limeshain vordergründig „Verständnis für den Interessenkonflikt“ in den Ämtern von Bürgermeister Michael Göllner aus, um das anschließend gegen ihn zu verwenden. So stellt sie Herrn Göllner bewusst wahrheitsverkürzend in einen negativen Zusammenhang mit der Absicht ihn als Person zu demontieren. Propagandistisch modern auch Framing genannt. Den Rest sollen die abgesprochenen Likes der Anhänger in den sozialen Medien dann erledigen.
Absichtlich falsch verstanden oder vollkommen unwissend über das zu Stande kommen demokratischer Entscheidungen hat Frau Murray, dass, Herr Göllner direkt gewählter Bürgermeister der Gemeinde Hammersbach ist und zwar von den Bürgerinnen und Bürgern. In dieser Funktion ist er auch Mitglied des Vorstandes des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Limes. Dies ist kein Interessenkonflikt, sondern eine logische Folge der Tatsache, dass die Gemeindevertretung beschlossen hat, ihre Planungshoheit für das Gebiet an den Verband abzutreten. Das Gleiche gilt für die beiden anderen Verbandsgemeinden Büdingen und Limeshain. Der Zweckverband ist kein anonymes oder gar heimlich tagendes, fremdes Gebilde, sondern setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der drei Kommunen zusammen, die gemeinsam demokratisch mit Mehrheiten der Bürgerinnen und Bürger versehen ihre Entscheidungen treffen. Die eigenen Interessen treten gegebenenfalls hinter den gemeinsamen Interessen zurück, die sich im Mehrheitswillen ausdrücken. Dies wusste jeder Gemeindevertreter oder Stadtverordnete bei Gründung des Verbandes.
Der Vorstand des Verbandes, den die drei Bürgermeister bilden, hat den Auftrag, in den Fragen des Verbandes die Beschlüsse der Verbandsversammlung auszuführen. Das erstinstanzliche Gericht vertritt nun die Auffassung, der Vorstand könnte möglicherweise zusätzlich in diesen Fragen auch von einer Gemeindevertretung in konkurrierender Weise – also gegen die Mehrheiten im Verband – beauftragt werden, obwohl sie ihr Planungsrecht schon bewusst abgetreten hat. Dieser Gedanke bringt nicht nur Herrn Göllner in eine seltsame Lage, sondern auch seine Vorstandskollegen und alle drei Verbandskommunen gegeneinander in Stellung.
Wenn Herr Göllner nun die Auffassung vertritt, dieser Gedanke müsse von einem höheren Gericht überprüft werden, so ist das sein gutes Recht. So funktioniert unser Rechtssystem.